Der Ausbeutesatz ist die Brücke zwischen deinem Rohstoff und der Alkoholmenge, mit der das Hauptzollamt rechnet. Wer ihn versteht, kann Ausbeute und Steuer vorab abschätzen.
Der Ausbeutesatz gibt an, wie viel reiner Alkohol (Liter r.A.) aus 100 Einheiten eines Rohstoffs zu erwarten ist, je nach Rohstoff je 100 Kilogramm oder je 100 Liter Maische. Er stammt aus der amtlichen Rohstoffliste und ist die Grundlage der Abfindungsbesteuerung.
Beispiel: Kirschmaische hat einen Ausbeutesatz von 5. Aus 100 Litern Kirschmaische wird also mit 5 Litern reinen Alkohols gerechnet.
Die Formel ist einfach: Liter reiner Alkohol = (Rohstoffmenge ÷ 100) × Ausbeutesatz.
Für 250 kg Zwetschgen mit Ausbeutesatz 5 ergibt das (250 ÷ 100) × 5 = 12,5 Liter r.A. Genau diese Pauschale legt die Abfindungssteuer zugrunde, unabhängig davon, wie viel du tatsächlich herausbrennst.
Zuckergehalt und Wassergehalt schwanken stark: Süßkirschen und Zwetschgen liefern mehr als wässrige Kernobstsorten, Wein je 100 Liter deutlich mehr als Obsttrester. Deshalb hat jeder Rohstoff seinen eigenen Satz.
Wichtig: Die Sätze werden amtlich vorgegeben und können sich mit einer neuen Rohstofflisten-Version ändern. Prüfe im Zweifel die aktuell gültige Fassung.
In der amtlichen Rohstoffliste. Im Brennerly-Rechner sind gängige Rohstoffe mit ihrem Satz hinterlegt; verbindlich bleibt die amtliche Liste.
Für die Abfindungssteuer zählt die Pauschale aus dem Ausbeutesatz. Brennst du mehr heraus, ist diese Überausbeute steuerfrei.
Mit Brennerly rechnest du Ausbeute und Steuer vorab und behältst Kontingent und Fristen im Blick.
Ohne Zahlungsdaten · 3,99 €/Monat oder 39,90 €/Jahr, inkl. USt.