Ratgeber · Steuer

Alkoholsteuer: ermäßigter Satz und Regelsatz im Vergleich

Der große Vorteil der Abfindungsbrennerei ist der ermäßigte Steuersatz. Ein Vergleich zeigt, wie viel die Vergünstigung wert ist.

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So wird die Steuer berechnet

Die Alkoholsteuer bemisst sich je Hektoliter reinen Alkohols. Formel: Steuer = (Liter r.A. ÷ 100) × Satz je Hektoliter. Die Sätze stehen in § 2 AlkStG.

Beispiel mit ermäßigtem Abfindungssatz von 1.022 € je Hektoliter: 5 Liter r.A. ergeben (5 ÷ 100) × 1.022 € = 51,10 €.

Ermäßigt gegen Regelsatz

Dieselben 5 Liter r.A. kosten zum Regelsatz von 1.303 € je Hektoliter 65,15 €. Die Abfindungsvergünstigung spart in diesem Beispiel 14,05 €, bei größeren Mengen entsprechend mehr.

Brennerly weist beim Rechnen immer beide Werte und die Ersparnis aus, damit der Vorteil sichtbar wird. Ausprobieren lässt sich das im Alkoholsteuer-Rechner.

Die Ermäßigung gilt nur im Kontingent

Der ermäßigte Satz ist an die Mengengrenzen gebunden: 300 Liter r.A. je Kalenderjahr für Abfindungsbrennereien, 50 Liter für Stoffbesitzer. Was darüber hinausgeht, fällt unter den Regelsatz, und der Stoffbesitzer-Status kann ganz entfallen. Wie das Kontingent zählt, steht im eigenen Ratgeber.

Häufige Fragen

Ändern sich die Steuersätze?+

Ja, die Sätze werden gesetzlich vorgegeben und können sich ändern. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung; Brennerly führt die Sätze versioniert. Für den 1. Januar 2027 liegt ein Gesetzentwurf mit einer Erhöhung um 20 Prozent vor.

Gilt der ermäßigte Satz für die gesamte Menge?+

Nur innerhalb des Kontingents. Für darüber hinausgehende Mengen entfällt die Abfindungsvergünstigung.

Passt dazu

Quellen

Verbindlich ist allein der Steuerbescheid des Hauptzollamts.

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