Der große Vorteil der Abfindungsbrennerei ist der ermäßigte Steuersatz. Ein Vergleich zeigt, wie viel die Vergünstigung wert ist.
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Die Alkoholsteuer bemisst sich je Hektoliter reinen Alkohols. Formel: Steuer = (Liter r.A. ÷ 100) × Satz je Hektoliter. Die Sätze stehen in § 2 AlkStG.
Beispiel mit ermäßigtem Abfindungssatz von 1.022 € je Hektoliter: 5 Liter r.A. ergeben (5 ÷ 100) × 1.022 € = 51,10 €.
Dieselben 5 Liter r.A. kosten zum Regelsatz von 1.303 € je Hektoliter 65,15 €. Die Abfindungsvergünstigung spart in diesem Beispiel 14,05 €, bei größeren Mengen entsprechend mehr.
Brennerly weist beim Rechnen immer beide Werte und die Ersparnis aus, damit der Vorteil sichtbar wird. Ausprobieren lässt sich das im Alkoholsteuer-Rechner.
Der ermäßigte Satz ist an die Mengengrenzen gebunden: 300 Liter r.A. je Kalenderjahr für Abfindungsbrennereien, 50 Liter für Stoffbesitzer. Was darüber hinausgeht, fällt unter den Regelsatz, und der Stoffbesitzer-Status kann ganz entfallen. Wie das Kontingent zählt, steht im eigenen Ratgeber.
Ja, die Sätze werden gesetzlich vorgegeben und können sich ändern. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung; Brennerly führt die Sätze versioniert. Für den 1. Januar 2027 liegt ein Gesetzentwurf mit einer Erhöhung um 20 Prozent vor.
Nur innerhalb des Kontingents. Für darüber hinausgehende Mengen entfällt die Abfindungsvergünstigung.
Verbindlich ist allein der Steuerbescheid des Hauptzollamts.
Mit Brennerly rechnest du Ausbeute und Steuer vorab und behältst Kontingent und Fristen im Blick.
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