Ratgeber · Kontingent

Das Jahres-Kontingent: 300 bzw. 50 Liter reiner Alkohol

Das Jahres-Kontingent begrenzt, wie viel reiner Alkohol pro Kalenderjahr zum ermäßigten Abfindungssatz gebrannt werden darf. Wer die Grenze im Blick behält, vermeidet teure Überraschungen.

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Zwei Grenzen, zwei Betriebsarten

Abfindungsbrennereien dürfen nach § 9 AlkStG bis zu 300 Liter reinen Alkohol pro Kalenderjahr erzeugen. Stoffbesitzer, die ihr eigenes Obst in einer Abfindungsbrennerei brennen lassen, sind nach § 11 AlkStG auf 50 Liter reinen Alkohol pro Jahr begrenzt.

im Rahmenab 80 % WarnungGrenze überschritten0 L r.A.300 L r.A.Zum 1. Januar beginnt das Kontingent wieder bei null.
Das Jahres-Kontingent als Ampel: 300 Liter r.A. für Abfindungsbrennereien, 50 Liter für Stoffbesitzer.

Wie das Kontingent zählt

Kumuliert wird die berechnete Ausbeute (die Pauschale aus dem Ausbeutesatz) aller Brennvorgänge eines Kalenderjahres. Zum 1. Januar beginnt das Kontingent wieder bei null.

Brennerly summiert deine Brennvorgänge je Jahr und zeigt eine Ampel: grün im Rahmen, gelb bei Annäherung (ab 80 %), rot bei Erreichen oder Überschreiten.

Was ein Überschreiten bedeutet

Wird die Grenze überschritten, kann die Abfindungsvergünstigung entfallen bzw. bei Stoffbesitzern die Stoffbesitzer-Eigenschaft verloren gehen. Deshalb lohnt der Blick auf die Ampel, bevor der nächste Vorgang geplant wird.

Wer regelmäßig an die Jahresgrenze stößt, sollte die Abschnittsbrennerei prüfen: 900 Liter r.A. frei verteilt über drei Kalenderjahre nach § 12 AlkStG.

Häufige Fragen

Zählt geplant oder nur gebrannt?+

Brennerly zählt alle nicht gelöschten Brennvorgänge des Jahres mit ihrer berechneten Ausbeute, damit du auch geplante Mengen im Kontingent siehst.

Passt dazu

Quellen

Verbindlich ist allein der Steuerbescheid des Hauptzollamts.

Ausbeute und Steuer vorher wissen

Mit Brennerly rechnest du Ausbeute und Steuer vorab und behältst Kontingent und Fristen im Blick.

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