Statt jährlich 300 Liter reinen Alkohol kannst du als Abschnittsbrennerei insgesamt 900 Liter r.A. frei über einen festen 3-Kalenderjahres-Abschnitt verteilen. Brennerly rechnet den aktuellen Abschnitt automatisch und zeigt, wie viel noch frei ist.
Normale Abfindungsbrennereien dürfen pro Kalenderjahr bis zu 300 Liter reinen Alkohol zum ermäßigten Satz brennen; ungenutztes Kontingent verfällt zum Jahreswechsel. Als Abschnittsbrennerei gilt stattdessen ein fester Abschnitt von drei Kalenderjahren mit einer gemeinsamen Grenze von 900 Litern r.A. (§ 9 AlkStG).
Innerhalb des Abschnitts gibt es keine Jahresgrenze: Wer im ersten Jahr wenig brennt, kann im zweiten oder dritten entsprechend mehr brennen, solange die 900 Liter insgesamt nicht überschritten werden.
Die Abschnitte sind gesetzlich fest verankerte Kalenderblöcke, nicht individuell wählbar: Der laufende Abschnitt reicht von 2024 bis 2026, der vorherige lief von 2021 bis 2023. Brennerly ermittelt aus dem aktuellen Jahr automatisch den richtigen Abschnitt und rechnet den kumulierten Verbrauch dagegen.
Wird die Abschnittsgrenze erreicht oder überschritten, entfällt wie beim Jahreskontingent die Abfindungsvergünstigung. Die Ampel warnt ab 80 % des Abschnittskontingents, damit rechtzeitig geplant werden kann.
Die Option gilt nur für Abfindungsbrennereien, nicht für Stoffbesitzer. Ob dein Betrieb als Abschnittsbrennerei geführt wird, klärst du mit deinem Hauptzollamt; in Brennerly aktivierst du die Option in den Einstellungen, damit automatisch über den Abschnitt statt über das Kalenderjahr gerechnet wird.
Innerhalb der drei Kalenderjahre nicht, erst am Ende des Abschnitts. Danach beginnt der nächste feste 3-Jahres-Abschnitt neu bei null.
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