Über den amtlichen Ausbeutesatz je Rohstoff zur erwarteten Menge reinen Alkohols, für Kirsche, Zwetschge, Apfel, Birne, Wein, Beeren und mehr.
Ausbeutesatz 3,6 L r.A. je 100 l · gültig ab 01.04.2023
Zum Vergleich Regelsatz 46,91 €. Die Abfindung spart 10,12 €.
Richtwert ohne Gewähr, verbindlich ist der Steuerbescheid des Hauptzollamts.
Kostenlos speichernLiter reiner Alkohol = (Rohstoffmenge ÷ 100) × Ausbeutesatz. Der Ausbeutesatz kommt aus der amtlichen Rohstoffliste des Zoll und ist je Rohstoff unterschiedlich. Rechtlich definiert ist er in § 24 AlkStV als die Menge reinen Alkohols, die aus 100 Kilogramm oder 100 Litern eines Rohstoffs zu erwarten ist.
Beispiel: 100 Liter Kirschmaische bei Ausbeutesatz 5 ergeben 5 Liter reinen Alkohols. 250 kg Zwetschgen bei Satz 4,6 ergeben 11,5 Liter r.A.
Der häufigste Rechenfehler entsteht nicht bei der Formel, sondern bei der Bezugsgröße. Feste Rohstoffe wie Zwetschgen, Äpfel oder Kirschen werden je 100 Kilogramm gerechnet, flüssige wie Maische, Most, Saft oder Wein je 100 Liter. Wer eingemaischte Zwetschgen nach Gewicht einträgt, obwohl er den Maische-Satz meint, rechnet an der Steuergrundlage vorbei.
Dazu kommt: Frucht und Maische desselben Rohstoffs haben nicht denselben Satz. Zwetschgen als Frucht liegen bei 4,6, Zwetschgenmost bei 5,0. Bei Kirschen sind Frucht und Most/Saft/Wein gleichermaßen bei 5,0. In Brennerly ist die Bezugseinheit deshalb fest am Rohstoff hinterlegt und wird im Ergebnis mit angezeigt, damit der Unterschied nicht untergeht.
Die Spannweite ist größer, als viele erwarten: Kartoffeln liegen bei 7,0, Traubenmost und Traubenwein bei 6,0, Kirschen und Trauben bei 5,0, Zwetschgen bei 4,6, Äpfel und Birnen bei 3,6, Quitten bei 2,6, die meisten Beeren nur bei 2,0. Wer die Wahl hat, welche Charge er ins Kontingent legt, entscheidet damit auch über den Steuerbetrag je Kilogramm Rohstoff.
Die vollständige Aufstellung mit allen hinterlegten Rohstoffen steht in der Tabelle der amtlichen Ausbeutesätze. Steht dein Rohstoff nicht in der Liste, gilt übergangsweise ein Auffangwert von 3 Litern r.A. für Obststoffe.
Aus der berechneten Ausbeute ergibt sich direkt die Alkoholsteuer: (Liter r.A. ÷ 100) × Steuersatz je Hektoliter. Beim ermäßigten Abfindungssatz von 1.022 € je Hektoliter kosten 11,5 Liter r.A. also 117,53 €. Brennerly zeigt Ausbeute und Steuer zusammen und stellt den Regelsatz zum Vergleich daneben.
Nach dem Brennen lässt sich die tatsächliche Ausbeute nachtragen. Liegt sie über der Pauschale, weist Brennerly die Differenz als steuerfreie Überausbeute aus, die keine zusätzliche Steuer auslöst.
Wichtig zum Verständnis: Der Ausbeutesatz ist keine Prognose, wie gut dein Brand laufen wird, sondern die verbindliche Rechengröße des Hauptzollamts. Die tatsächliche Ausbeute hängt von Reife, Zuckergehalt, Gärführung und Brenntechnik ab und kann deutlich abweichen, an der Steuer ändert das nichts.
Für die Planung heißt das: Die berechnete Ausbeute bestimmt, wie viel Kontingent eine Charge verbraucht und was sie kostet, unabhängig vom Ergebnis im Glas.
Für gängige Obst-, Beeren-, Wein- und Rückstandssorten sowie Maische, Most und Saft nach Volumen. Die Sätze stammen aus der amtlichen Rohstoffliste des Zoll.
Je nach Rohstoff je 100 Kilogramm oder je 100 Liter. Feste Früchte werden nach Gewicht gerechnet, Maische, Most, Saft und Wein nach Volumen. Die Einheit ist beim Rohstoff hinterlegt und wird im Ergebnis angezeigt.
Weil sich die Bezugsgröße unterscheidet: 100 Kilogramm Frucht enthalten eine andere Menge vergärbaren Zucker als 100 Liter Most. Die Rohstoffliste führt beide deshalb als eigene Positionen, Frucht mit 4,6 und Most/Saft mit 5,0.
Für Obststoffe ohne eigenen amtlichen Satz gilt übergangsweise ein Auffangwert von 3 Litern reinen Alkohols je 100 Einheiten. Im Zweifel klärt das zuständige Hauptzollamt den richtigen Ansatz.
Verbindlich ist allein der Steuerbescheid des Hauptzollamts.
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