Über den amtlichen Ausbeutesatz je Rohstoff zur erwarteten Menge reinen Alkohols, für Kirsche, Zwetschge, Apfel, Birne, Wein, Beeren und mehr.
Ausbeutesatz 3,5 L r.A. je 100 l · gültig ab 01.01.2024
Zum Vergleich Regelsatz 45,61 €. Die Abfindung spart 9,84 €.
Richtwert ohne Gewähr, verbindlich ist der Steuerbescheid des Hauptzollamts.
Kostenlos speichernLiter reiner Alkohol = (Rohstoffmenge ÷ 100) × Ausbeutesatz. Der Ausbeutesatz kommt aus der amtlichen Rohstoffliste und ist je Rohstoff unterschiedlich.
Beispiel: 100 Liter Kirschmaische bei Ausbeutesatz 5 ergeben 5 Liter reinen Alkohols.
Aus der berechneten Ausbeute ergibt sich direkt die Alkoholsteuer. Brennerly zeigt beides zusammen, und die tatsächliche Ausbeute lässt sich nach dem Brennen nachtragen, um die steuerfreie Überausbeute auszuweisen.
Für gängige Obst-, Beeren-, Wein- und Rückstandssorten sowie Maische nach Volumen. Die Sätze stammen aus der amtlichen Rohstoffliste.
Je nach Rohstoff je 100 Kilogramm oder je 100 Liter Maische, die Einheit ist beim Rohstoff hinterlegt.
Ohne Zahlungsdaten · 3,99 €/Monat oder 39,90 €/Jahr, inkl. USt.