Ratgeber · Grundlagen

Ausbeutesätze für Obstsorten: die amtliche Tabelle im Überblick

Jeder Rohstoff hat seinen eigenen amtlichen Ausbeutesatz, und der unterscheidet sich oft deutlicher als gedacht zwischen Frucht, Most und Maische. Die wichtigsten Sätze im Überblick.

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Die amtliche Tabelle

Der Ausbeutesatz gibt an, wie viele Liter reinen Alkohols aus 100 Kilogramm Rohstoff bzw. aus 100 Litern Most, Wein oder Maische zu erwarten sind. Die folgende Tabelle zeigt alle Rohstoffe, die auch im Brennerly-Rechner hinterlegt sind, mit ihrer Bezugseinheit und ihrem amtlichen Satz. Grundlage ist die Rohstoffliste des Zoll, rechtlich verankert in § 24 AlkStV.

Amtliche Ausbeutesätze je Rohstoff in Litern reinen Alkohols je 100 Kilogramm bzw. je 100 Liter
RohstoffBezugL r.A. je 100
Obst
Apfelmaische100 l3,6
Aprikosen/Marillen100 kg3,5
Birnen100 kg3,6
Birnenmaische100 l3,6
Kirschen (süß)100 kg5
KirschmaischeMaische nach Volumen gerechnet100 l5
Mirabellen100 kg4,8
Obstmaische (gemischt)Näherungswert ohne amtlichen Einzelsatz; Einzelrohstoffe sind genauer100 l4
PfirsicheAmtlich inkl. Nektarinen100 kg3,5
PflaumenAmtlich inkl. Renekloden, außer Mirabellen/Zwetschgen100 kg3,9
Quitten100 kg2,6
ReneklodenAmtlich zusammen mit Pflaumen erfasst, kein eigener Satz100 kg3,9
Sauerkirschen (Weichsel)100 kg3,5
Trauben/Weintrauben100 kg5
Williams-Christ-BirnenBeliebte Edelbrand-Birne; amtlich keine eigene Kategorie, zählt zu Birnen100 kg3,6
Zwetschgen100 kg4,6
Zwetschgenmaische100 l5
Äpfel100 kg3,6
Beeren
Brombeeren100 kg2
Hagebutten100 kg2
HeidelbeerenAmtlich inkl. Preiselbeeren100 kg2
Himbeeren100 kg2
Holunderbeeren100 kg2
JohannisbeerenAmtlich inkl. Stachel-/Jostabeere100 kg2
Schlehen100 kg2
Vogelbeeren (Eberesche)Amtlich unter Mehlbeeren (inkl. Vogelbeere/Speierling) erfasst100 kg2
Wacholderbeeren100 kg2
Wein
Traubenwein100 l6
Traubenweinhefe (Trub)100 l6
Wurzeln/Knollen
EnzianwurzelnWurzelbrand100 kg2
Kartoffeln100 kg7
Topinambur100 kg4,6
Rückstände
Beerenobst-Tresterz. B. Rückstände von Himbeeren, Johannisbeeren, Heidelbeeren100 kg2
Kernobst-Trester (Apfel/Birne/Quitte)100 kg1,5
TraubentresterHöchstzulässig ausgepresst100 kg2
Sonstige
Sonstiger RohstoffAmtlicher Übergangssatz für nicht gelistete Obststoffe (Fußnote 2 der Rohstoffliste)100 kg3
Amtliche Ausbeutesätze nach der Rohstoffliste des Zoll, gültig ab 01.04.2023. Rechtsgrundlage ist § 24 AlkStV. Verbindlich ist die amtliche Liste.

Kilogramm oder Liter: die Bezugseinheit lesen

Die Spalte „Bezug“ ist wichtiger, als sie aussieht. Feste Rohstoffe werden je 100 Kilogramm gerechnet, flüssige wie Maische, Most, Saft oder Wein je 100 Liter. Wer eingemaischte Zwetschgen abwiegt und den Frucht-Satz nimmt, rechnet an der Steuergrundlage vorbei.

Die Formel bleibt in beiden Fällen dieselbe: Liter r.A. = (Menge ÷ 100) × Ausbeutesatz. Nur die Einheit der Menge wechselt.

250 kg÷ 100 × 4,611,5 L r.A.ZwetschgenAusbeutesatz 4,6SteuergrundlageROHSTOFFAMTLICHER SATZPAUSCHALELiter r.A. = (Rohstoffmenge ÷ 100) × Ausbeutesatz
Von der Rohstoffmenge über den amtlichen Ausbeutesatz zur Menge reinen Alkohols.

Frucht, Most oder Maische: nicht derselbe Satz

Der Satz für die rohe Frucht gilt nicht automatisch für Most, Saft, Wein oder Maische aus demselben Rohstoff, die Sätze unterscheiden sich teils deutlich. Zwetschgen als Frucht haben 4,6, Zwetschgenmost/-saft dagegen 5,0. Bei Kirschen liegen Frucht und Most/Saft/Wein gleichermaßen bei 5,0.

Trägst du Maische statt Rohstoff nach Gewicht ein, verwende deshalb den passenden Maische- bzw. Most-Satz, nicht den Satz der rohen Frucht.

Was der Satz für die Steuer bedeutet

Der Ausbeutesatz bestimmt zweierlei zugleich: wie viel Kontingent eine Charge verbraucht und wie hoch die Alkoholsteuer ausfällt. Bei 300 Kilogramm Kirschen (Satz 5,0) sind das 15 Liter r.A. und zum ermäßigten Abfindungssatz von 1.022 € je Hektoliter 153,30 € Steuer.

Weil die Pauschale und nicht die tatsächliche Menge zählt, ist alles darüber steuerfreie Überausbeute. Umgekehrt senkt ein schlecht gelaufener Brand die Steuer nicht.

Was mit „Kirschwasser“ oder „Zwetschgenwasser“ gemeint ist

Die Rohstoffliste benennt den Agrarrohstoff für die Steuerberechnung, zum Beispiel Kirschen oder Zwetschgen. Die Trinkbezeichnung des fertigen Brands folgt separat der EU-Spirituosenverordnung: Für bestimmte Obstsorten darf traditionell „-wasser“ statt „-brand“ verwendet werden. Kirschwasser und Zwetschgenwasser sind also Bezeichnungen für das fertige Getränk, keine eigenen Rohstoff-Positionen mit eigenem Satz.

Rohstoff ohne eigenen Satz

Für Obststoffe, die in der Liste noch keinen eigenen amtlichen Satz haben, gilt übergangsweise ein Ausbeutesatz von 3 Litern reinen Alkohols (bei Getreide ohne eigenen Satz 26 Litern). Das ist kein Sonderrabatt, sondern ein Auffangwert, bis die Liste um den jeweiligen Rohstoff ergänzt wird.

Ändert der Zoll die Liste, ändern sich die Sätze mit. Brennerly führt sie deshalb mit Gültigkeitsdatum, das in der Tabellenunterschrift und im Rechner mit ausgewiesen wird.

Häufige Fragen

Gilt der Ausbeutesatz für Kirschen auch für Kirschwasser?+

Ja, „Kirschwasser“ ist nur die Trinkbezeichnung des fertigen Brands. Für die Steuerberechnung zählt der Ausbeutesatz des Rohstoffs Kirschen.

Was gilt, wenn mein Rohstoff nicht in der Liste steht?+

Dann gilt übergangsweise der amtliche Auffangwert von 3 Litern reinen Alkohols für Obststoffe. Im Zweifel hilft eine Rückfrage beim zuständigen Hauptzollamt.

Welcher Rohstoff hat den höchsten Ausbeutesatz?+

Unter den gängigen Rohstoffen Kartoffeln mit 7,0 Litern reinen Alkohols je 100 Kilogramm, gefolgt von Traubenmost und Traubenwein mit 6,0 je 100 Liter.

Seit wann gilt die aktuelle Rohstoffliste?+

Die derzeit gültige Fassung gilt seit dem 1. April 2023. Eine neuere Fassung ist bislang nicht veröffentlicht.

Passt dazu

Quellen

Verbindlich ist allein der Steuerbescheid des Hauptzollamts.

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