Jeder Rohstoff hat seinen eigenen amtlichen Ausbeutesatz, und der unterscheidet sich oft deutlicher als gedacht zwischen Frucht, Most und Maische. Die wichtigsten Sätze im Überblick.
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Der Ausbeutesatz gibt an, wie viele Liter reinen Alkohols aus 100 Kilogramm Rohstoff bzw. aus 100 Litern Most, Wein oder Maische zu erwarten sind. Die folgende Tabelle zeigt alle Rohstoffe, die auch im Brennerly-Rechner hinterlegt sind, mit ihrer Bezugseinheit und ihrem amtlichen Satz. Grundlage ist die Rohstoffliste des Zoll, rechtlich verankert in § 24 AlkStV.
| Rohstoff | Bezug | L r.A. je 100 |
|---|---|---|
| Obst | ||
| Apfelmaische | 100 l | 3,6 |
| Aprikosen/Marillen | 100 kg | 3,5 |
| Birnen | 100 kg | 3,6 |
| Birnenmaische | 100 l | 3,6 |
| Kirschen (süß) | 100 kg | 5 |
| KirschmaischeMaische nach Volumen gerechnet | 100 l | 5 |
| Mirabellen | 100 kg | 4,8 |
| Obstmaische (gemischt)Näherungswert ohne amtlichen Einzelsatz; Einzelrohstoffe sind genauer | 100 l | 4 |
| PfirsicheAmtlich inkl. Nektarinen | 100 kg | 3,5 |
| PflaumenAmtlich inkl. Renekloden, außer Mirabellen/Zwetschgen | 100 kg | 3,9 |
| Quitten | 100 kg | 2,6 |
| ReneklodenAmtlich zusammen mit Pflaumen erfasst, kein eigener Satz | 100 kg | 3,9 |
| Sauerkirschen (Weichsel) | 100 kg | 3,5 |
| Trauben/Weintrauben | 100 kg | 5 |
| Williams-Christ-BirnenBeliebte Edelbrand-Birne; amtlich keine eigene Kategorie, zählt zu Birnen | 100 kg | 3,6 |
| Zwetschgen | 100 kg | 4,6 |
| Zwetschgenmaische | 100 l | 5 |
| Äpfel | 100 kg | 3,6 |
| Beeren | ||
| Brombeeren | 100 kg | 2 |
| Hagebutten | 100 kg | 2 |
| HeidelbeerenAmtlich inkl. Preiselbeeren | 100 kg | 2 |
| Himbeeren | 100 kg | 2 |
| Holunderbeeren | 100 kg | 2 |
| JohannisbeerenAmtlich inkl. Stachel-/Jostabeere | 100 kg | 2 |
| Schlehen | 100 kg | 2 |
| Vogelbeeren (Eberesche)Amtlich unter Mehlbeeren (inkl. Vogelbeere/Speierling) erfasst | 100 kg | 2 |
| Wacholderbeeren | 100 kg | 2 |
| Wein | ||
| Traubenwein | 100 l | 6 |
| Traubenweinhefe (Trub) | 100 l | 6 |
| Wurzeln/Knollen | ||
| EnzianwurzelnWurzelbrand | 100 kg | 2 |
| Kartoffeln | 100 kg | 7 |
| Topinambur | 100 kg | 4,6 |
| Rückstände | ||
| Beerenobst-Tresterz. B. Rückstände von Himbeeren, Johannisbeeren, Heidelbeeren | 100 kg | 2 |
| Kernobst-Trester (Apfel/Birne/Quitte) | 100 kg | 1,5 |
| TraubentresterHöchstzulässig ausgepresst | 100 kg | 2 |
| Sonstige | ||
| Sonstiger RohstoffAmtlicher Übergangssatz für nicht gelistete Obststoffe (Fußnote 2 der Rohstoffliste) | 100 kg | 3 |
Die Spalte „Bezug“ ist wichtiger, als sie aussieht. Feste Rohstoffe werden je 100 Kilogramm gerechnet, flüssige wie Maische, Most, Saft oder Wein je 100 Liter. Wer eingemaischte Zwetschgen abwiegt und den Frucht-Satz nimmt, rechnet an der Steuergrundlage vorbei.
Die Formel bleibt in beiden Fällen dieselbe: Liter r.A. = (Menge ÷ 100) × Ausbeutesatz. Nur die Einheit der Menge wechselt.
Der Satz für die rohe Frucht gilt nicht automatisch für Most, Saft, Wein oder Maische aus demselben Rohstoff, die Sätze unterscheiden sich teils deutlich. Zwetschgen als Frucht haben 4,6, Zwetschgenmost/-saft dagegen 5,0. Bei Kirschen liegen Frucht und Most/Saft/Wein gleichermaßen bei 5,0.
Trägst du Maische statt Rohstoff nach Gewicht ein, verwende deshalb den passenden Maische- bzw. Most-Satz, nicht den Satz der rohen Frucht.
Der Ausbeutesatz bestimmt zweierlei zugleich: wie viel Kontingent eine Charge verbraucht und wie hoch die Alkoholsteuer ausfällt. Bei 300 Kilogramm Kirschen (Satz 5,0) sind das 15 Liter r.A. und zum ermäßigten Abfindungssatz von 1.022 € je Hektoliter 153,30 € Steuer.
Weil die Pauschale und nicht die tatsächliche Menge zählt, ist alles darüber steuerfreie Überausbeute. Umgekehrt senkt ein schlecht gelaufener Brand die Steuer nicht.
Die Rohstoffliste benennt den Agrarrohstoff für die Steuerberechnung, zum Beispiel Kirschen oder Zwetschgen. Die Trinkbezeichnung des fertigen Brands folgt separat der EU-Spirituosenverordnung: Für bestimmte Obstsorten darf traditionell „-wasser“ statt „-brand“ verwendet werden. Kirschwasser und Zwetschgenwasser sind also Bezeichnungen für das fertige Getränk, keine eigenen Rohstoff-Positionen mit eigenem Satz.
Für Obststoffe, die in der Liste noch keinen eigenen amtlichen Satz haben, gilt übergangsweise ein Ausbeutesatz von 3 Litern reinen Alkohols (bei Getreide ohne eigenen Satz 26 Litern). Das ist kein Sonderrabatt, sondern ein Auffangwert, bis die Liste um den jeweiligen Rohstoff ergänzt wird.
Ändert der Zoll die Liste, ändern sich die Sätze mit. Brennerly führt sie deshalb mit Gültigkeitsdatum, das in der Tabellenunterschrift und im Rechner mit ausgewiesen wird.
Ja, „Kirschwasser“ ist nur die Trinkbezeichnung des fertigen Brands. Für die Steuerberechnung zählt der Ausbeutesatz des Rohstoffs Kirschen.
Dann gilt übergangsweise der amtliche Auffangwert von 3 Litern reinen Alkohols für Obststoffe. Im Zweifel hilft eine Rückfrage beim zuständigen Hauptzollamt.
Unter den gängigen Rohstoffen Kartoffeln mit 7,0 Litern reinen Alkohols je 100 Kilogramm, gefolgt von Traubenmost und Traubenwein mit 6,0 je 100 Liter.
Die derzeit gültige Fassung gilt seit dem 1. April 2023. Eine neuere Fassung ist bislang nicht veröffentlicht.
Verbindlich ist allein der Steuerbescheid des Hauptzollamts.
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