Jeder Rohstoff hat seinen eigenen amtlichen Ausbeutesatz, und der unterscheidet sich oft deutlicher als gedacht zwischen Frucht, Most und Maische. Die wichtigsten Sätze im Überblick.
Der Ausbeutesatz gibt an, wie viele Liter reinen Alkohols aus 100 Kilogramm Rohstoff bzw. aus 100 Litern Most, Wein oder Maische zu erwarten sind. Die folgende Auswahl stammt aus der amtlichen Rohstoffliste des Zoll (gültig ab 01.04.2023):
Steinobst: Kirschen 5,0 · Zwetschgen 4,6 · Mirabellen 4,8 · Pflaumen (inklusive Renekloden) 3,9 · Aprikosen 3,5 · Pfirsiche 3,5 · Sauerkirschen 3,5.
Kernobst: Äpfel 3,6 · Birnen (auch Williams-Christ) 3,6 · Quitten 2,6.
Trauben und Wein: Trauben 5,0 · Traubenmost/-saft 6,0 · Traubenwein 6,0 · Traubentrester, höchstzulässig ausgepresst, 2,0.
Beeren: die meisten Sorten (Himbeeren, Johannisbeeren, Heidelbeeren, Brombeeren, Holunder, Hagebutten, Wacholderbeeren) liegen bei 2,0, ihr Most bzw. Wein dagegen meist bei 4,0.
Wurzeln und Knollen: Kartoffeln 7,0 · Topinambur 4,6 · Enzianwurzeln 2,0.
Wichtig: Der Satz für die rohe Frucht gilt nicht automatisch für Most, Saft, Wein oder Maische aus demselben Rohstoff, die Sätze unterscheiden sich teils deutlich. Zwetschgen als Frucht haben 4,6, Zwetschgenmost/-saft dagegen 5,0. Bei Kirschen liegen Frucht und Most/Saft/Wein gleichermaßen bei 5,0.
Trägst du Maische statt Rohstoff nach Gewicht ein, verwende deshalb den passenden Maische- bzw. Most-Satz, nicht den Satz der rohen Frucht.
Die Rohstoffliste benennt den Agrarrohstoff für die Steuerberechnung, zum Beispiel Kirschen oder Zwetschgen. Die Trinkbezeichnung des fertigen Brands folgt separat der EU-Spirituosenverordnung: Für bestimmte Obstsorten darf traditionell „-wasser“ statt „-brand“ verwendet werden. Kirschwasser und Zwetschgenwasser sind also Bezeichnungen für das fertige Getränk, keine eigenen Rohstoff-Positionen mit eigenem Satz.
Für Obststoffe, die in der Liste noch keinen eigenen amtlichen Satz haben, gilt übergangsweise ein Ausbeutesatz von 3 Litern reinen Alkohols (bei Getreide ohne eigenen Satz 26 Litern). Das ist kein Sonderrabatt, sondern ein Auffangwert, bis die Liste um den jeweiligen Rohstoff ergänzt wird.
Ja, „Kirschwasser“ ist nur die Trinkbezeichnung des fertigen Brands. Für die Steuerberechnung zählt der Ausbeutesatz des Rohstoffs Kirschen.
Dann gilt übergangsweise der amtliche Auffangwert von 3 Litern reinen Alkohols für Obststoffe. Im Zweifel hilft eine Rückfrage beim zuständigen Hauptzollamt.
Mit Brennerly rechnest du Ausbeute und Steuer vorab und behältst Kontingent und Fristen im Blick.
Ohne Zahlungsdaten · 3,99 €/Monat oder 39,90 €/Jahr, inkl. USt.