Wer zu spät anmeldet, darf am geplanten Brenntag nicht brennen. Die 5-Werktage-Frist ist deshalb der wichtigste Termin im Kalender jeder Abfindungsbrennerei.
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Die Abfindungsanmeldung muss mindestens fünf Werktage vor dem Brenntag beim zuständigen Hauptzollamt vorliegen. Werktage sind Montag bis Freitag, Wochenenden und gesetzliche Feiertage zählen nicht mit. Die Anforderungen an die Anmeldung fasst das Merkblatt für Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer zusammen.
Vom Brenntag ausgehend zählt man fünf Werktage rückwärts. Fällt ein Feiertag ins Fenster, verschiebt sich der Anmeldeschluss entsprechend weiter nach vorn.
Zusätzlich ist das Material bis 12 Uhr des Vortags bereitzustellen, eindeutig zu kennzeichnen und getrennt zu lagern. Auch das gehört zur ordnungsgemäßen Vorbereitung eines Brenntags.
Brennerly rechnet den Anmeldeschluss automatisch aus deinem Brenntag zurück, mit Werktagen und den Feiertagen deines Bundeslands, und zeigt einen Countdown. Ist ein Vorgang noch nicht angemeldet und die Frist nah, gibt es eine Warnung und optional eine E-Mail-Erinnerung.
Was in die Anmeldung gehört, steht in der Anleitung zu Formular 1221. Ab 2027 läuft sie verpflichtend über das Zoll-Portal.
Ohne fristgerechte Anmeldung darf am geplanten Brenntag nicht abgefunden gebrannt werden. Ein neuer Termin mit erneuter Anmeldung ist nötig.
Nein, Feiertage sind bundeslandabhängig. Brennerly berücksichtigt das gewählte Bundesland bei der Werktage-Rückrechnung.
Verbindlich ist allein der Steuerbescheid des Hauptzollamts.
Mit Brennerly rechnest du Ausbeute und Steuer vorab und behältst Kontingent und Fristen im Blick.
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