Ratgeber · Grundlagen

Privates Schnapsbrennen: was legal ist und was nicht

„Jeder darf 300 Liter im Jahr brennen" hält sich hartnäckig, ist aber ein Irrtum. Was tatsächlich erlaubt ist, und wie du legal an deinen eigenen Obstbrand kommst.

Seit 2018 grundsätzlich verboten

Seit dem Alkoholsteuergesetz vom 1. Januar 2018 ist die private Herstellung von Alkohol durch Destillation grundsätzlich verboten, auch mit kleinen Geräten. Die frühere Ausnahme für Brenngeräte bis 0,5 Liter Fassungsvermögen gibt es seither nicht mehr.

Wer ohne Erlaubnis brennt, begeht Steuerhinterziehung, unabhängig von der gebrannten Menge.

Der legale Weg: Stoffbesitzer oder eigene Abfindungsbrennerei

Am einfachsten kommst du als Stoffbesitzer an deinen Brand: Du lässt dein selbst geerntetes Obst in einer zugelassenen Abfindungsbrennerei (Lohnbrennerei) brennen, ein eigenes Brenngerät brauchst du dafür nicht. Die Menge ist auf 50 Liter reinen Alkohol pro Kalenderjahr und Haushalt begrenzt, und der Brenntermin muss vorher beim zuständigen Hauptzollamt angemeldet werden (Formular 1221).

Eine eigene Abfindungsbrennerei mit bis zu 300 Litern reinen Alkohols pro Jahr darf nur betreiben, wer ein wirtschaftliches Bedürfnis nachweist, etwa einen landwirtschaftlichen Betrieb mit mindestens 3 Hektar (bei Intensivobst- oder Weinbau 1,5 Hektar), und steuerlich zuverlässig ist. Das ist also keine Erlaubnis, die jedem offensteht.

Was bei Überschreitung droht

Wer als Stoffbesitzer die 50-Liter-Grenze überschreitet, verliert dauerhaft den Stoffbesitzer-Status. Schwarzbrennen ohne jede Anmeldung gilt als Steuerhinterziehung und kann strafrechtlich verfolgt werden, unabhängig von der gebrannten Menge.

Häufige Fragen

Darf ich mit einem kleinen Destilliergerät zu Hause brennen?+

Nein. Seit 2018 ist die private Alkoholherstellung durch Destillation grundsätzlich verboten, auch mit Kleingeräten. Brenngeräte über 2 Litern Fassungsvermögen müssen zudem beim Hauptzollamt angezeigt werden, selbst wenn sie nicht zur Alkoholgewinnung genutzt werden.

Stimmt es, dass jeder 300 Liter im Jahr brennen darf?+

Nein. Die 300 Liter gelten für den Betreiber einer eigenen Abfindungsbrennerei mit erteilter Erlaubnis, die an Flächen- und Zuverlässigkeitsvoraussetzungen gebunden ist, nicht für jede Privatperson.

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