Ratgeber · Steuer

Schnaps verkaufen: Gewerbe und Umsatzsteuer im Überblick

Der eigene Brand darf grundsätzlich verkauft werden, dafür ist aber in der Regel ein Gewerbe nötig. Bei der Umsatzsteuer für Landwirte ist die Rechtslage gerade in Bewegung.

Verkauf braucht in der Regel ein Gewerbe

Anders als der Verkauf von eigenem Obst zählt die Herstellung und der Verkauf von Schnaps nicht als landwirtschaftliche Urproduktion: Nach der Destillation ist der Alkohol kein landwirtschaftliches Erzeugnis mehr. Für den regelmäßigen Verkauf, auch im eigenen Hofladen, ist deshalb in der Regel eine Gewerbeanmeldung nötig; die Anmeldung als Abfindungsbrenner oder Stoffbesitzer beim Hauptzollamt ersetzt das nicht.

Ein pauschales gesetzliches Verkaufsverbot für Abfindungsbrand besteht in Deutschland nicht. Als Stoffbesitzer ist das Regime allerdings auf den Eigen- und Hausbedarf ausgelegt; wird der Alkohol zu gewerblichen Zwecken vermarktet, kann das den Stoffbesitzer-Status gefährden.

Umsatzsteuer: Rechtslage derzeit unklar

Für kleine Umsätze hilft oft die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (Vorjahresumsatz bis 25.000 €, laufender Jahresumsatz bis 100.000 €), dann fällt keine Umsatzsteuer an. Darüber hinaus war für landwirtschaftliche Nebenbetriebe lange die pauschale Durchschnittssatzbesteuerung üblich.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat 2024 entschieden, dass Umsätze aus selbstgebranntem Schnaps nicht unter diese Pauschalbesteuerung fallen, sondern dem Regelsteuersatz von 19 Prozent unterliegen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig. Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt die Rechtslage für Landwirte, die bisher pauschal versteuert haben, unklar.

Häufige Fragen

Darf ich meinen Abfindungsbrand einfach verkaufen?+

Ein grundsätzliches Verkaufsverbot gibt es nicht, in der Regel ist dafür aber ein Gewerbe nötig. Als Stoffbesitzer solltest du zusätzlich beachten, dass der gewerbliche Verkauf den Stoffbesitzer-Status gefährden kann.

Muss ich für den Verkauf Umsatzsteuer zahlen?+

Das hängt von deinem Umsatz und deiner steuerlichen Einordnung ab. Für Landwirte ist die Anwendung der Pauschalbesteuerung derzeit umstritten und Gegenstand eines Verfahrens beim Bundesfinanzhof. Für eine verbindliche Einschätzung ist ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

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