Ratgeber · Fristen

Abfindungsanmeldung Schritt für Schritt: Formulare 1219, 1220 und 1221

Welches Formular du brauchst, was hineingehört, bis wann es beim Hauptzollamt Stuttgart liegen muss und was nach der Brenngenehmigung zu tun ist.

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Jeder Brennvorgang in einer Abfindungsbrennerei braucht vorher eine Abfindungsanmeldung. Erst wenn das Hauptzollamt sie genehmigt hat, darfst du brennen. Diese Anleitung geht den Weg vom passenden Formular bis zur Steuerzahlung durch.

Schritt 1: Klären, wer anmeldet

Anmelden muss entweder der Abfindungsbrenner selbst oder ein Stoffbesitzer, der seine selbst geernteten Rohstoffe in einer fremden Abfindungsbrennerei brennen lässt. Beide nutzen unterschiedliche Formulare.

Als Abfindungsbrenner brauchst du für den Betrieb der Brennerei eine Erlaubnis, die du beim Hauptzollamt beantragst (§ 10 Abs. 1 AlkStG). Die Anmeldung ersetzt sie nicht: Mit ihr beantragst du die Genehmigung für den einzelnen Brennvorgang, die § 10 Abs. 4 AlkStG zusätzlich verlangt. Wer vor 2018 eine alte Abfindungserlaubnis bekommen hat, sollte prüfen, ob sie über das Jahr 2027 hinaus gilt, denn alte Erlaubnisse ohne die geforderte Betriebsgröße erlöschen spätestens mit Ablauf des 31.12.2027.

Ein Stoffbesitzer meldet sich selbst an. Er unterschreibt eigenhändig oder meldet sich im Zoll-Portal persönlich an. Der Brenner darf das nicht für ihn erledigen.

Schritt 2: Das richtige Formular wählen

Es gibt drei Vordrucke. Welcher passt, hängt davon ab, wer anmeldet und was gebrannt wird.

  • Formular 1219: Abfindungsbrenner, mehlige Stoffe. Das sind Getreide, Malz und Kartoffeln. Die Menge trägst du in Kilogramm je Vorratsgefäß ein.
  • Formular 1220: Abfindungsbrenner, nichtmehlige Stoffe. Dazu gehören Obst, Beeren, Most, Wein, Hefe, Trester, Wurzeln, Honig, Würze und Bier. Hier fragt das Formular den Raumgehalt und den Füllinhalt jedes Gefäßes in Litern ab.
  • Formular 1221: Stoffbesitzer. Auch hier stehen die Mengen in Litern. Die Rohstoffauswahl endet bei Position 122 (Honig), Getreide, Kartoffeln und Bier sind für Stoffbesitzer nicht zugelassen.

Der Unterschied zwischen Kilogramm und Liter ist kein Formalismus. Die Rohstoffliste bezieht den Ausbeutesatz bei nichtmehligen Stoffen auf einen Hektoliter Rohstoff, bei mehligen auf 100 Kilogramm. Wer Zwetschgen wiegt statt die Maische im Fass zu messen, rechnet mit der falschen Grundlage.

Schritt 3: Rohstoffe korrekt bezeichnen

Jeder Rohstoff steht mit dem Kürzel aus der amtlichen Rohstoffliste im Formular. Gültig ist die Liste ab 01.04.2023 mit 142 Positionen. Zwetschgen sind zum Beispiel Position 115 mit dem Kürzel ZWE.

Sammelbegriffe wie "Kernobst", "Steinobst", "Beerenobst" oder "Getreide" sind nicht zulässig. Das Merkblatt sagt ausdrücklich, dass sie zur Zurückweisung führen. Steht ein Rohstoff gar nicht in der Liste, darfst du ihn nicht verarbeiten.

Hast du einen Rohstoff als Gemisch eingemaischt, trägst du die Bestandteile in einer Position ein. Getrennt angemeldete Positionen darfst du dagegen später nicht zusammenschütten.

Schritt 4: Gefäße und Mengen eintragen

Für jedes Vorratsgefäß gibst du an, wie es gekennzeichnet ist, wie viel es fasst und wie viel darin ist. Die Kennzeichnung muss im Betrieb eindeutig sein, damit der Prüfer jedes Fass einer Position zuordnen kann.

Ein Beispiel: Zwei Fässer mit je 200 Litern Zwetschgenmaische ergeben 400 Liter. Mit dem Ausbeutesatz 4,6 je Hektoliter sind das 18,4 l A. Zum ermäßigten Satz von 10,22 € je l A ergibt sich eine Steuer von 188,05 €. Genau diese Rechnung macht später auch das Hauptzollamt im Steuerbescheid.

Gib außerdem an, ob du im Abschnitt brennst und ob du Rohstoffe verarbeitest, die du nicht selbst gewonnen hast. Beides verlangt § 23 AlkStV.

Schritt 5: Termin und Frist festlegen

Die Anmeldung muss dem Hauptzollamt Stuttgart spätestens 5 Werktage vor dem beabsichtigten Betriebsbeginn vorliegen. Entscheidend ist der Eingang, nicht das Absendedatum.

Mo 09.11.5Di 10.11.4Mi 11.11.3Do 12.11.2Fr 13.11.1Sa 14.11.—So 15.11.—Mo 16.11.BrenntagAnmeldung liegt spätestens am 5. Werktag vor dem Brenntag vor
Fünf Werktage rückwärts vom Brenntag: Für Montag, 16.11.2026, muss die Anmeldung spätestens am Montag, 09.11.2026, beim Hauptzollamt vorliegen. Gezählt wird Montag bis Freitag, Wochenenden und Feiertage (Baden-Württemberg und dein Land) zählen nicht mit.

Was ein Werktag ist, definieren weder Verordnung noch Merkblatt. Der Samstag gilt im allgemeinen Sprachgebrauch als Werktag. Zählst du nur Montag bis Freitag, kommst du auf einen früheren Termin und bist auf der sicheren Seite. Feiertage zählen nicht mit, und weil die Anmeldung in Stuttgart eingeht, solltest du die Feiertage in Baden-Württemberg berücksichtigen, also auch den 06.01., Fronleichnam und den 01.11.

Berechnetes Beispiel: Für einen Brenntag am Montag, 28.12.2026, muss die Anmeldung spätestens am Freitag, 18.12.2026, vorliegen. Der 25.12. fällt als Feiertag heraus.

Mehr dazu, wie du die Frist zurückrechnest, steht im Artikel zur 5-Werktage-Frist.

Schritt 6: Einreichen

Bis Ende 2026 gehen Anmeldungen per Post oder über das Zoll-Portal an das Hauptzollamt Stuttgart. Fax und E-Mail-Anhang sind ausdrücklich unzulässig. Auf dem Formular 1220 steht bereits, dass die Nutzung des Zoll-Portals ab 01.01.2027 verpflichtend wird. Wer die Saison 2027 plant, sollte das Portalkonto jetzt einrichten.

Schritt 7: Brenngenehmigung prüfen und bereithalten

Das Hauptzollamt erteilt die Brenngenehmigung, wenn die Voraussetzungen vorliegen, und setzt zugleich die Steuer fest. Prüfe den Bescheid sofort: Stimmen Rohstoffe, Mengen, Brenntage und Gefäße mit deiner Anmeldung überein?

Die Brenngenehmigung mit einer Durchschrift der Anmeldung muss bis zum Ende des angemeldeten Betriebs in der Brennerei bereitliegen. Liegt bis zum Betriebsbeginn weder Genehmigung noch Zurückweisung vor, kann das Hauptzollamt eine formlose vorläufige Genehmigung erteilen.

Schritt 8: Material bereitstellen und brennen

Die angemeldeten Rohstoffe müssen bis spätestens 12:00 Uhr des Vortags in der Brennerei stehen, jedes Gefäß so gekennzeichnet wie in der Anmeldung. Bei Stoffbesitzern gehört der Name auf das Gefäß.

Der Betrieb beginnt mit der ersten konkreten Handlung, die das Brennverfahren einleitet, etwa dem Anheizen des Brenngeräts oder dem Einfüllen von Material. Musst du unterbrechen, zeigst du das dem zuständigen Amtsträger unverzüglich an und vermerkst Grund und Uhrzeit. Willst du doch nicht brennen, kannst du die Anmeldung zurücknehmen, solange der Betrieb noch nicht begonnen hat.

Schritt 9: Steuer zahlen und Kontingent fortschreiben

Die festgesetzte Steuer ist bis zum 10. Tag des Monats fällig, der auf die Entstehung folgt. Auf der Brenngenehmigung ist ein QR-Code für die Banking-App abgedruckt, sonst stehen dort die Überweisungsdaten mit Verwendungszweck.

Danach trägst du die festgesetzte Alkoholmenge in deine Kontingentübersicht ein. Nur so weißt du vor der nächsten Anmeldung, wie viel vom Jahreskontingent noch frei ist.

Die häufigsten Fehler

  • Sammelbegriff statt Kürzel, etwa "Steinobst" für ein Fass mit Zwetschgen und Mirabellen.
  • Kilogramm statt Liter bei Obstmaische, oder umgekehrt bei Getreide.
  • Frist ohne die Feiertage in Baden-Württemberg gerechnet. Montag bis Freitag zu zählen ist die sichere Seite.
  • Anmeldung per E-Mail geschickt.
  • Gefäßkennzeichnung im Betrieb doppelt vergeben.

Fazit

Die Abfindungsanmeldung ist kein schwieriges Formular, aber sie verzeiht keine Ungenauigkeit. Wer das richtige Formular wählt, die amtlichen Kürzel nutzt, in der richtigen Einheit misst und die Frist konservativ rechnet, bekommt seine Genehmigung ohne Rückfragen.

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Häufige Fragen

Kann ich die Abfindungsanmeldung per E-Mail schicken?+

Nein. Das Merkblatt schließt Fax und E-Mail-Anhang ausdrücklich aus. Bis Ende 2026 geht die Anmeldung per Post oder über das Zoll-Portal, ab dem 01.01.2027 ist für das Formular 1220 das Zoll-Portal Pflicht.

Zählt der Samstag bei den 5 Werktagen mit?+

Das Merkblatt definiert den Werktag nicht. Wer nur Montag bis Freitag zählt und die Feiertage in Baden-Württemberg auslässt, kommt auf einen früheren Termin und liegt damit auf der sicheren Seite.

Ich habe Kirschen und Zwetschgen. Brauche ich zwei Anmeldungen?+

Nicht unbedingt. Du trägst jeden Rohstoff mit seinem eigenen Kürzel als eigene Position ein. Getrennt angemeldete Positionen darfst du später aber nicht mischen.

Was passiert, wenn bis zum Brenntag keine Brenngenehmigung da ist?+

Das Hauptzollamt kann eine formlose vorläufige Brenngenehmigung erteilen. Wird die Anmeldung danach zurückgewiesen, entfällt auch die vorläufige Genehmigung.

Passt dazu

Quellen

Verbindlich ist allein der Steuerbescheid des Hauptzollamts.

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