Seit 2018 hängt die Brennerlaubnis an der Person, nicht mehr am Hof. Wer eine Abfindungsbrennerei übernimmt oder erbt, muss innerhalb einer festen Frist handeln.
Seit dem Alkoholsteuergesetz von 2018 ist die Erlaubnis zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei personenbezogen, nicht mehr betriebs- oder hofgebunden wie das frühere Brennrecht. Eine einfache Übertragung auf den Nachfolger, etwa per Erbschaft oder Verkauf, ist deshalb nicht mehr möglich.
Die Erlaubnis erlischt 3 Monate nach dem Tod des Inhabers, einer Betriebsübergabe oder -veräußerung oder der Auflösung des Betriebs. Erben oder Testamentsvollstrecker können dem Hauptzollamt melden, dass sie die Brennerei bis zur endgültigen Übergabe übergangsweise fortführen, das Hauptzollamt entscheidet über den befristeten Fortbestand.
Wer die Brennerei dauerhaft weiterbetreiben will, muss innerhalb dieser Zeit eine neue Erlaubnis beim zuständigen Hauptzollamt beantragen. Bis über diesen Antrag entschieden ist, gilt die Erlaubnis des Rechtsvorgängers für den Antragsteller fort, der Betrieb muss also nicht stillstehen.
Für die neue Erlaubnis gilt grundsätzlich dieselbe Flächenvoraussetzung wie für jede Abfindungsbrennerei. Für Nachfolger verkleinerter Betriebe wurde diese Hürde 2021 gelockert; hier lohnt eine Rückfrage beim zuständigen Hauptzollamt oder Kleinbrennerverband zu den genauen Voraussetzungen im Einzelfall.
Übergangsweise ja, wenn du dem Hauptzollamt die Fortführung meldest und das Amt zustimmt. Für den dauerhaften Betrieb brauchst du eine eigene, neu beantragte Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist personengebunden, mit einer neuen Erlaubnis beginnt auch das Kontingent für dich als neuen Inhaber. Details dazu klärt das zuständige Hauptzollamt.
Mit Brennerly rechnest du Ausbeute und Steuer vorab und behältst Kontingent und Fristen im Blick.
Ohne Zahlungsdaten · 3,99 €/Monat oder 39,90 €/Jahr, inkl. USt.